Digitale Barrierefeiheit

Diese gilt ab Juli 2025 für Unternehmen. Dabei müssen Unternehmer dafür sorgen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen weitestgehend barrierefrei sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinstunternehmen.
Zur Pflicht wird das Gesetz aber ab einer Beschäftigungszahl von mindestens 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Millionen. Die Strafen bei Rechtsverletzung können bis zu 100.000 Euro betragen.

Usability_Grafik

Die digitale Barrierefreiheit gilt somit zum Beispiel für:

Computer und Betriebssysteme

    • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
    • Smartphones
    • Fernsehgeräte für digitale Fernsehdienste
    • Telefondienste und dazugehörige Geräte
    • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie Fernsehsendungen und damit verbundenen Endgeräten
    • Dienstleistungen im Bereich Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
    • Bankdienstleistungen
    • Webseiten

 

In Bezug auf Websites werden dabei vier allgemeine Kriterien für barrierefreies Webdesign genannt:

    1.  Wahrnehmbarkeit
    2.  Bedienbarkeit
    3.  Verständlichkeit
    4.  Robustheit

Gemeint ist damit folgendes:

Wahrnehmbarkeit: Die Informationen müssen den Nutzern in einer Weise dargestellt werden, dass sie gut wahrgenommen werden können. Zum Beispiel:

  • Jeder relevante nicht-textliche Inhalt (zB Bilder) sollte auch als Text zur Verfügung stehen. So können sich Benutzer den Inhalt über alternative Kanäle (zB Screenreader) ausgeben lassen. Bei Bildern kann dies etwa durch eine Beschreibung des Bildes  erfolgen. Bei Audio-Dateien sollte ein Transkript verlinkt werden und Videoinhalte sollten Untertitel enthalten.
  • Texte sollten leicht lesbar sein. Das ermöglicht einen guten Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund, ausreichend große bzw vergrößerbare Schrift, ausreichende Zeilenabstände.
  • Der Seitentitel sollte prägnant und leicht verständlich zusammenfassen, welche Inhalte auf der Seite zu finden sind.

 

Bedienbarkeit: Der Nutzer muss die Komponenten der Navigation handhaben können. Beispiele:

  • Die Website sollte möglichst vollständig über Tastatureingaben bedienbar sein.
  • Bei Navigation mittels Tastatur sollte es keine Sackgassen geben, dh der Fokus der Tastatur sollte an jeder Position der Website mittels Pfeil- oder Tabulatortasten verändert werden können.
  • Links sollten in ihrem Text eine kurze Beschreibung des verlinkten Inhalts aufweisen (nicht lediglich: „hier“).
  • Längere Texte sollten mit Abschnittsüberschriften gegliedert werden.
  • Um starken, körperlichen Reaktionen wie Anfällen vorzubeugen, sollten blitzende Inhalte vermieden werden.

Frau mit Blindenstock

Verständlichkeit: Die Informationen und die Handhabung müssen verständlich sein. Beispiele:

  • Achten Sie auf verständliche, einfache Sprache. Wenn komplexe Formulierungen gewollt sind, sollte eine vereinfachte Version abrufbar sein.
  • Bieten Sie Erklärungen für Fachbegriffe und Abkürzungen an.
  • Die Funktion der Website sollte vorhersehbar sein, indem zB Menü-Elemente stets in identischer Reihenfolge dargestellt werden.

Robustheit: Die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass der verwendete Quellcode valide ist, dh den formalen Standards entspricht.

 

Es wird auch eine Möglichkeit geben, über diverse Einrichtungen eine Website im Anschluss zertifizieren zu lassen oder auch nur um sicher zugehen, dass die erforderlichen rechtlichen Bedingungen erfüllt wurden und sich so abzusichern.

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